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Der
Europäische Freiwilligendienst ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren für zwei bis 12 Monate an einem Projekt in anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei oder in einem der Programm-Partnerländer teilzunehmen. Der Europäische Freiwilligendienst ist eine institutionalisierte Form des Freiwilligendienstes, in allen Programmländern gelten so einheitliche Regeln. Der Europäische Freiwilligendienst ist in Deutschland nicht als Ersatzdienst zum Zivildienst anerkannt.
Im Rahmen eines Europäischen Freiwilligendienstes entstand auch das Portal
ahoj.info. Tipps und Infos zum Europäischen Freiwilligendienst können dir so
Nicole Hildebrandt (Freiwillige bei Tandem Plzeò),
Barbora Pavlíèková und
Barbora Soukupová (Freiwillige bei Tandem Regensburg) geben.
Für alle, die mehr über den Europäischen Freiwilligendienst, dessen Prinzip, Ziele und viele andere wichtige Informationen erfahren möchten, haben wir nun eine elektronische Version von „SAKYPAKY“ , dem Handbuch über den Freiwilligendienst vorbereitet. Die Publikation kann für alle Interessenten am Freiwilligendienst von Nutzen sein. Ihr erfahrt darin, wie man sich bei der Auswahl seines Freiwilligenprojekts vorgehen kann und Ihr findet ebenso authentische Interviews mit ehemaligen Freiwilligen.
Also, viel Glück! ;)
Elektronische Version von „SAKYPAKY“
Ein
freiwilliges soziales Jahr oder ein
freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des deutschen Jugendfreiwilligendienstgesetzes kann auch im Ausland geleistet werden. Das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr sind für junge Menschen bestimmt, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höchstdauer der Entsendung ist beim Auslandsdienst auf insgesamt zwölf Monate beschränkt. Das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr sowie Andere Dienste im Ausland (ADiA) sind in Deutschland als Ersatzdienst zum Zivildienst anerkannt.
Wer nur für wenige Wochen Freiwilligendienst leisten möchte, kann das Angebot von
Workcamps und anderen
Kurzzeitfreiwilligendiensten nutzen. In der Regel muss eine Vermittlungsgebühr entrichtet werden. Neben den gesetzlich geregelten und geförderten Freiwilligendiensten gibt es auch nicht geförderte Dienste. Eine Freiwilligenstelle zu bekommen kann hier einfacher sein, der/die Freiwillige muss sich aber meist an den Kosten beteiligen.